Festsetzung der Eigenmietwerte wird angepasst

04.06.2010
Die Verkehrswerte von Wohneigentumsobjekten sind seit dem Inkrafttreten der Weisung 2003 teilweise stark gestiegen, in Einzelfällen um fast ein Drittel. Zudem ist die Entwicklung in den einzelnen Regionen sehr unterschiedlich. Der Regierungsrat hat die Weisung über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte nun an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst.

Medienmitteilung des Regierungsrates vom 20.8.2009

Seit der Steuerperiode 2003 gilt die «Weisung des Regierungsrates an die Steuerbehörden über die Bewertung von Liegenschaften und die Festsetzung der Eigenmietwerte ab Steuerperiode 2003». Die heutigen Vermögenssteuerwerte und Eigenmietwerte für Einfamilienhäuser und Stockwerkeigentum gemäss der Weisung 2003 sind zu tief. Der Erlass der neuen Weisung 2009 trägt den Preissteigerungen und den regionalen Unterschieden Rechnung.

Die Veränderungen gegenüber der Weisung 2003 basieren auf Gutachten, die von Sachverständigen erstellt wurden. Insbesondere werden der kantonale Durchschnittspreis für unbebautes Wohnbauland und der Umrechnungsfaktor zur Ermittlung des Zeitbauwerts der Gebäude an die aktuellen Marktverhältnisse angepasst. Da die Mietwerte nicht im gleichen Ausmass wie die Verkehrswerte angestiegen sind, werden sodann die Umrechnungsfaktoren für die Berechnung der Eigenmietwerte reduziert. Die Eigenmietwerte erhöhen sich im Vergleich zu den bisherigen Werten durchschnittlich um weniger als 10 Prozent. Bei den Vermögenssteuerwerten ergibt sich ein durchschnittlicher Anstieg von rund 16 Prozent.

Mit dem Erlass der neuen Weisung 2009 werden die steuergesetzlichen Bestimmungen und die Vorgaben des Bundesgerichts eingehalten, nachdem dies bei den Formelwerten gemäss der bisherigen Weisung zunehmend nicht mehr der Fall war. Gesetzmässig sind die Vermögenssteuerwerte, wenn sie sich innerhalb einer Bandbreite von 70 Prozent und 100 Prozent des Verkehrswertes befinden. Die Eigenmietwerte müssen innerhalb eines Zielkorridors von 60 Prozent und 70 Prozent des Marktmietzinses liegen.

Die neuen Liegenschaftswerte werden den Steuerpflichtigen im Januar 2010 zugestellt und sind erstmals im Kalenderjahr 2010 in der Steuererklärung 2009 einzusetzen.