HEV Kanton Zürich lanciert Volksinitiative «Grundstückgewinnsteuer – JA, aber fair!»
Die Grundstückgewinnsteuer wird in allen Kantonen erhoben und basiert auf den Gewinnen aus dem Verkauf von Grundstücken und Liegenschaften. Der Grundtarif ist abhängig von der Höhe des Gewinns und beträgt im Kanton Zürich in der Regel 40 Prozent. Die tatsächlich zu bezahlende Steuer ist abhängig von der Besitzesdauer. Wer ein Grundstück oder eine Liegenschaft weniger als 2 Jahre nach dem Kauf wieder verkauft, bezahlt einen Zuschlag von bis zu 50 Prozent auf den Grundtarif. Bei einer Besitzesdauer von mehr als 5 Jahren verringert sich die Grundstückgewinnsteuer mit jedem zusätzlichen Jahr. Wer ein Haus oder eine Wohnung nach 20 Jahren oder mehr verkauft, bezahlt immer noch 50 Prozent des Grundtarifs, also 20 Prozent des Gewinns. Die Grundstückgewinnsteuer ist heute im Kanton Zürich wesentlich höher als in den umliegenden Kantonen.
Tarif nicht fair
Die heutigen Tarife der Grundstückgewinnsteuer sind zu hoch – vor allem bei Immobilienverkäufen nach sehr kurzer und sehr langer Besitzesdauer. Wer sein Haus oder seine Wohnung nach weniger als 2 Jahren wieder verkauft, muss bis zu 60 Prozent des Gewinns an die Gemeinde abliefern. Das ist übertrieben und nicht mehr zeitgemäss. Denn es gibt heute viele Gründe – zum Beispiel Scheidung oder Wechsel der Arbeitsstelle –, die den Verkauf einer Liegenschaft schon nach kurzer Zeit nötig machen können.
Auch Haus- und Wohnungseigentümer, die viele Jahre in ihrem Eigentum gelebt haben, werden bei einem Verkauf zu stark zur Kasse gebeten. Mit dem Aufwand der Gemeinde für die Instandhaltung der Infrastruktur ist dies nicht zu rechtfertigen. Dafür bezahlt man schliesslich jedes Jahr Einkommens- und Vermögenssteuern sowie diverse mit dem Grundeigentum verbundene Gebühren und Abgaben.
Steuer hemmt Mobilität im Alter
Personen, die nach dem Verkauf ihres Eigenheims in eine Mietwohnung, eine Altersresidenz oder ein kleineres Eigenheim umziehen, werden steuerlich stark benachteiligt. Viele Menschen betrachten den Kauf einer Immobilie als Teil ihrer Altersvorsorge. Wer sein Eigentum dann verkaufen muss, verliert wegen der hohen Gewinnsteuern einen beträchtlichen Teil seines Vorsorgekapitals.
Grundstückgewinn
- Volksinitiative „Grundstückgewinnsteuer JA – aber fair“ klar zustande gekommen
- «Tragt Sorge zu den ‚Milchkühen‘ des Kantons – Hauseigentümer entlasten»
- Verkauf von Liegenschaften
- Neuregelung des Steueraufschubes bei einer Ersatzbeschaffung
- Ersatzbeschaffung von Wohneigentum, Förderung der beruflichen Mobilität
- Kantonale Fristen besser einhalten
