HEV-Rechtsschutz

31.01.2011
Der HEV Schweiz bietet seinen Mitgliedern seit 1. März 2007 ein neues Rechtsschutzprodukt zusammen mit der Orion Rechtsschutz - Versicherungsgesellschaft an.

Dem HEV Schweiz ist es zusammen mit der Orion-Rechtsschutz gelungen, den Mitgliedern des HEV eine attraktive Rechtsschutzversicherung anzubieten.

Modular aufgebaut

Die Versicherung bietet folgende Module an:

  • Mit HEV Basis, der Grunddeckung für Hauseigentümer, erhalten die versicherten Mitglieder Schutz bei zivilrechtlichen Streitigkeiten aus Besitz und Eigentum im Zusammenhang mit den selbstbewohnten Räumen im Stockwerkeigentum oder Einfamilienhaus, bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten sowie bei Streitigkeiten aus Werkverträgen, sofern sie nicht im Zusammenhang mit einem Liegenschaftskauf oder mit baubewilligungspflichtigen Neu- oder Umbauten stehen (auch wenn nur ein Teil dieser Arbeiten bewilligungspflichtig ist) sowie im Zusammenhang mit Vorbereitungshandlungen dazu.
  • Mit HEV Plus erweitern Sie das Modul HEV Basis zu sehr günstigen Prämien zu einer vollwertigen Privat-Rechtsschutzversicherung.
  • Ergänzen Sie diese mit HEV Mobil, verteidigt die Orion Ihre Rechte auch bei Streitigkeiten im Strassenverkehr.
  • Als Vermieter von nicht selbstbewohnten und / oder vermieteten Privat- oder Geschäftseinheiten können Sie mit dem Abschluss des Moduls HEV Spezial auf die Unterstützung der Orion zählen.

Professionelle Unterstützung

Die Orion unterstützt die Versicherten mit ihren professionellen Juristen und Anwälten, die sich um Ihre Anliegen kümmern und Ihre Ansprüche gegebenenfalls gerichtlich durchsetzen. Sie berät Sie und übernimmt an Ihrer Stelle die Anwalts- und Prozesskosten bis zum Höchstbetrag von CHF 250'000.-.

Kündigung bestehender Verträge

HEV-Mitglieder mit bestehenden Protekta-Rechtsschutzverträgen haben ihren Versicherungsvertrag jeweils für ein Jahr abgeschlossen. Dieser verlängert sich am Ende dieser Dauer jeweils um ein Jahr, sofern er nicht vom Versicherungsnehmer oder der Protekta spätestens drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird (vgl. Buchstabe F. Ziff. 2 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen).

Wie die Protekta bestätigt hat, wird sie von ihrem Recht Gebrauch machen und die bestehenden Verträge unter Wahrung der 3-monatigen Kündigungsfrist auf das Ende des jeweiligen Versicherungsjahres kündigen. Ausnahmen bilden sanierungsbedürftige Fälle.

Anfragen und Auskünfte

Zwecks Abschluss Ihrer neuen Versicherung können Sie Ihre Offertanfrage wie bisher direkt an den HEV Schweiz richten. Der HEV Schweiz stellt Ihnen sodann die neuen Antragsformulare zu, welche Sie ausgefüllt und unterzeichnet an die Orion weiterleiten können.

Prämien für die HEV-Orion Rechtsschutzversicherung

 

Für weitere Auskünfte steht Ihnen der HEV Schweiz gerne zur Verfügung (Tel. 044 254 90 20, Email: info@hev-schweiz.ch).


Dateien:
HEV_Factsheet_03_2011.pdf
Allgemeine_Versicherungsbedingungen.pdf

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